Häufig gestellte Fragen
Häufig gestellte Fragen
Eine Vielzahl von Modellen der Hersteller VW, Audi, Daimler, Skoda, Seat, Porsche, Daimler, Opel und BMW ist von Softwaremanipulationen betroffen.
Auf der Internetseite des deutschen Kraftfahrt-Bundesamtes (kurz KBA) können Sie sich genauer über Ihr Fahrzeugmodell informieren.
Zudem bieten einige Hersteller auf Ihrer Internetseite die Möglichkeit, Fahrzeuge eindeutig mittels FIN zu überprüfen.
Ja. Wenn Sie ein Aufforderungsschreiben erhalten haben, ist Ihr Diesel betroffen und hat durch den Dieselmarkteinbruch an Wert verloren.
Viele Betroffene berichten zudem, dass Ihr Fahrzeug durch das kurzfristig programmierte Update der Hersteller weitere Probleme aufgewiesen hat.
Auch Gebrauchtwagenkäufer sind finanziell geschädigt worden und können Ansprüche geltend machen. Senden Sie uns eine unverbindliche Anfrage, wir bewerten Ihre Ansprüche und informieren Sie über Ihre Möglichkeiten.
Sie können Ihr Fahrzeug jederzeit verkaufen.
Da wir Individualklagen führen können wir flexibel auf Ihre persönliche Situation reagieren.
Wenn Sie für Ihren Wagen mit einem Leasingvertrag abgeschlossen haben, können wir eine Reduktion des Fahrzeug-Restwertes erwirken und Ihnen dadurch einen Vermögensvorteil verschaffen.
Auch in diesem Fall haben Sie Anspruch auf Schadenersatz. Wer in den letzten Jahren sein Dieselfahrzeug verkauft hat, musste aufgrund des Skandals drastische Einbußen beim Verkaufspreis hinnehmen.
So lange der ursprüngliche Kauf des Fahrzeuges im Jahr 2008 oder später erfolgte, können Sie Ansprüche geltend machen.