Die Strategie der Hersteller ist so simpel wie clever. Die gerichtliche Nutzungsentschädigung berechnet sich nach herrschender Auffassung anhand der gefahrenen KM. Der zunehmende KM-Stand Ihres Fahrzeuges schmälert Ihren Schadenersatzanspruch entsprechend.
Deshalb setzen die Hersteller erhebliche Ressourcen darauf den Eindruck zu erwecken, der Schadenersatzanspruch wäre unbegründet.
Dafür wurde mit teurem Aktionärsgeld unlängst sogar eine eigene Social-Media-Kampagne organisiert.
Wir empfehlen daher die rasche Abklärung Ihrer Ansprüche durch spezialisierte Rechtsanwälte.