Betroffen vom Dieselskandal?

Erhalten Sie Ihre Entschädigung 
für Thermofenster und den Abgasskandal!

Steht Ihnen eine Entschädigung zu?

Prüfen Sie hier Ihren Anspruch:

Eilmeldung: Ankündigung des BGH vom 8. Mai 2023

Am 8. Mai 2023 hat der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt, dass er die verbraucherfreundliche Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 21.3.2023 in das deutsche Recht integrieren möchte. Dies wird voraussichtlich zu einer erheblichen Verbesserung der Aussichten auf Schadensersatz für betrogene Dieselfahrer führen. Das endgültige Urteil des BGH wird am 26.6.2023 verkündet.
Miriam S.
Miriam S.
VW Touran
Weiterlesen
Dank dem Team von Dieselskandal war es möglich, einen Schadenersatz zu erhalten. Das war einfach und unkompliziert und das Verfahren wurde schnell abgewickelt.
Jakub C.
Jakub C.
Skoda Yeti
Weiterlesen
Ich habe Schadenersatz erhalten. Das hat mich sehr erleichtert, da ich Angst hatte, dass das sehr kompliziert werden würde. Dank dem tollen Team von Dieselskandal ging das aber total einfach!
Luca-Leon S.
Luca-Leon S.
VW Golf
Weiterlesen
Dieser Abgasskandal ist verrückt und nimmt kein Ende. Ich habe meinen VW Golf sofort zurückgegeben und eine tolle Geldsumme bekommen.
Ibrahim U.
Ibrahim U.
Seat Leon
Weiterlesen
Meine Tochter hat sich nach dem Abitur einen Seat Leon gewünscht. Hätte ich da nur das mit dem Abgasskandal gewusst. Dank den Leuten bei Dieselskandal habe ich Schadenersatz erhalten.
Marius K.
Marius K.
VW Caddy
Weiterlesen
Ich hatte gerade erst den VW Caddy für meine kleine Familie gekauft - das war unser gesamtes Erspartes. Dank Dieselskandal konnte ich das Auto zurückgeben und habe das Geld auch zurück erhalten!
Voriger
Nächster

Abwicklung ohne Kostenrisiko

Dieselhersteller haben Sie betrogen. 
Alleine der Volkswagenkonzern hat vorsätzlich weltweit 11 Millionen Fahrzeuge manipuliert.

Auto über Marktwert zurückgeben

Sie geben Ihr Fahrzeug zum Kaufpreis, unter Abzug einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen KM, an den Hersteller zurück. 

Fahrzeug behalten & Schadenersatz erhalten

Sie behalten Ihr Fahrzeug und erhalten eine einmalige Rückzahlung auf Ihr Konto. Es bleibt Ihnen überlassen, ob Sie das Fahrzeug danach verkaufen. 

In den Medien

In Deutschland sind mehr als

0
Autos betroffen.

Haben Sie Fragen?

Füllen Sie unser kostenloses Online-Formular aus und wir teilen Ihnen anschließend mit, ob Sie vom Dieselskandal betroffen sind. 

Wenn Ihr Fahrzeug vom Dieselskandal betroffen ist, haben Sie zwei Möglichkeiten:

  1. Rückabwicklung
    Sie geben das Fahrzeug an den Hersteller zurück.
    Ihre bereits gefahrenen KM werden in Form einer Nutzungsentschädigung berücksichtigt
  2. Preisminderung
    Sie behalten Ihr Fahrzeug und erhalten eine einmalige Entschädigung in Höhe von ca.
    10-30% des Kaufpreises.

Ja, wenn Sie Ihr Fahrzeug über einen Leasingvertrag finanzieren, können wir eine Reduktion des Fahrzeug-Restwertes erwirken. Ihr Vermögensvorteil entsteht durch einen geringeren Kaufpreis zum Endzeitpunkt Ihres Leasingvertrags. 

Wenn Sie Ihr Fahrzeug bereits übernommen haben, besteht kein Unterschied zu einem herkömmlichen Verfahren.

Ja. Wenn Sie ein Aufforderungsschreiben erhalten haben, ist Ihr Diesel betroffen und hat durch den Dieselmarkteinbruch an Wert verloren.
Viele Betroffene berichten zudem, dass Ihr Fahrzeug durch das kurzfristig programmierte Update der Hersteller weitere Probleme aufgewiesen hat.

Ja, auch Gebrauchtwagenkäufer sind finanziell geschädigt worden und können Ansprüche geltend machen. 

Sie können Ihr Fahrzeug jederzeit verkaufen.
Da wir Individualklagen führen können wir flexibel auf Ihre persönliche Situation reagieren. 

Auch in diesem Fall haben Sie Anspruch auf Schadenersatz. Wer in den letzten Jahren sein Dieselfahrzeug verkauft hat, musste aufgrund des Skandals drastische Einbußen beim Verkaufspreis hinnehmen. 

Sie tragen kein Kostenrisiko. Für die Finanzierung der Verfahren gibt es mehrere Möglichkeiten.

Dazu kooperieren wir

  1. mit div. Prozessfinanzierungsgesellschaften, welche Ihr vollständiges Klagerisiko vollumfänglich übernehmen. Im Erfolgsfall erhält der Finanzierer einen vorher vereinbarten Anteil des erstrittenen Betrages.
  2. wenn vorhanden – bietet sich die Kostenübernahme über eine bestehende Rechtsschutzversicherung

    Unsere Partneranwälte übernehmen die Abwicklung mit Ihrer Versicherung und legen alle benötigten Unterlagen vor. Im Erfolgsfall erhalten Sie 100% der Entschädigungszahlung.