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VW bestätigt Manipulationen auch bei neuem Motor - EA288

Der deutsche Fahrzeugkonzern VW bestätigte, im Zuge einer Pressemitteilung, auch die neueren Dieselmodelle mit einer Abschalteinrichtung versehen zu haben. Nach Bekanntwerden der Schummelsoftware beim Motor EA189 im Jahr 2015 geriet Volkswagen, medial zunehmend unter Druck, die gerichtliche Aufarbeitung des Diesel- Abgasskandals nahm, nach der Veröffentlichung von NOx Messungen aus dem reellen Fahrbetrieb, Ihren Lauf.

Bis dato weniger Aufmerksamkeit erhielten die Manipulationen, welche auch bei den neueren Modellen nachgewiesen wurden. Volkswagen selbst gab nun offiziell zu, dass auch der Dieselmotor EA 288 durch eine steuerbare Abschalteinrichtung manipuliert worden sei.

So stieß der Motor, welcher seit 2015 in diversen Modellen der VW AG verbaut wurde, bei Abgastest deutlich mehr Stickoxide aus, als erlaubt waren. Der Motor wurde konzernintern auch bei Audi- Seat- und Skoda verbaut und trickste anhand eines sog. „Thermofensters“.

Das Thermofenster ist eine Abschalteinrichtung, welche die Abgasrückführung so manipuliert, dass die geltenden Umweltrichtlinien nur unter bestimmten Temperaturen eingehalten werden können.

Im Konkreten funktioniert die NOx-Reduktion, bei betroffenen Fahrzeugen, lediglich zwischen 15 und 33 Außentemperatur. Bei einer Durchschnittstemperatur von ca. 8,5 in Österreich, bedeutet das, eine gewaltige Überemission von gefährlichen Stickoxiden.

VW bestätige den Einbau des Thermofensters, sah sich jedoch rechtlich keinesfalls belangbar und bewertete diese Manipulation als legal.

Vor dem Gesetz muss sich Volkswagen nun verantworten

Der Wolfsburger Autohersteller hatte im Rahmen einer gerichtlichen Verhandlung von dem Duisburger Landgericht bestätigt, in PKW-Typen mit dem EA 288-Motor div. Abschalteinrichtungen verbaut zu haben.

VW argumentierte in seiner Verteidigung mit der vermeintlichen Tatsache, dass für die Zulassung eines Fahrzeuges lediglich die Schadstoff-Werte zählten, die auf dem Prüfstand festgestellt werden. Im praktischen Straßenbetrieb gebe es aus Ansicht von Volkswagen rechtlich betrachtet, keine Emissionswerte, die es einzuhalten gilt.

Das Duisburger Landgericht verurteilte VW bereits daraufhin wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung und ordnete die sofortige Rücknahme eines mit dem Motor EA288 versehenen Fahrzeuges. Zusätzlich wurde dem Kläger die Erstattung des kompletten ursprünglichen Kaufpreises zugesprochen.

Dass diese Argumentation nicht standhalten würde, war abzusehen und so stellen sich seither bereits 16 deutsche Landgerichte gegen die Argumentation von Volkswagen.

Es folgten zahlreiche weitere Richtersprüche, welche VW wegen der Manipulation beim Motortypen EA 288- zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt haben.

Auch in Österreich gerät VW wegen des Thermofensters zunehmend in Bedrängnis. So aktuell ein Verfahren des Obersten Gerichtshofes (OGH) in Sachen des Thermofensters anhängig. Der europäische Gerichtshof bezog in seinem Urteil von 17.12.2019 klare Stellung und wertete das Thermofenster als unzulässige Abschalteinrichtung.

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